Skip to main content

Lizenzrecht

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

Lizenzverträge

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.

Schutzrecht

Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.

Urheberrecht, Lizenzrecht, Nutzungsrecht, Schutzrecht, Lizenzvertrag