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Markenanmeldung

Anwaltskanzlei JOHANNES bietet ihren Mandanten umfassende Beratung im

  • Markenschutz in Deutschland,
  • Markenschutz für Europa (Unionsmarken),
  • weltweiten Markenschutz,
  • Markenschutz USA,

sowie im Markenschutz in einzelnen Ländern.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich? Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Sie senden uns die notwendigen Informationen (Name, Kopie des Personalausweises bzw. des Handelsregistereintrags und Anschrift desjenigen, der später Inhaber der Marke sein soll; das einzutragende Zeichen, also Wort, Logo, Wort-/Bildkombination, dreidimensionale Darstellung; Angaben, für welche Waren-und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll), die wir zunächst auf Vollständigkeit prüfen.

Sollten sich Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken ergeben, unterbreiten wir Ihnen umgehend einen Verbesserungsvorschlag. Anschließend wird die Anmeldung an die zuständige Behörde übermittelt. Im gesamten Anmeldeverfahren ist die Kanzlei Ihr Vertreter.

Markenanmeldung, Markenschutz