

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.
Lizenzverträge
Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.
Schutzrecht
Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.
Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.

Ob Digital Broadcasting, intelligente Software, Multimedia-Lösungen für Print, Film und Musik, ob Telekommunikation oder Online-Shopping: Die Medienbranche ist gekennzeichnet durch die rasante technische Entwicklung der maßgeblichen Plattformen und die Entstehung innovativer Geschäftsfelder.
Umfassende Beratung
Anwaltskanzlei JOHANNES berät ihre Mandanten umfassend im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Rundfunk- und Presserecht, beispielsweise bei Verträgen über Internet-Dienstleistungen (Webdesign, Provider, Werbung), Digital Right Management, Verwertungsverträgen oder GEMA-Fragen.
Projektbegleitung
Unter medienrechtlicher Beratung verstehen wir Projektbegleitung, die oftmals weit vor der Ausgestaltung der Produktions-, Know-How- und Lizenzverträge beginnt, bis hin zu streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Hierzu zählen natürlich auch Fragen zur Schutzfähigkeit von Internetseiten, Domains und von Hard- und Software.


Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die individuellen Charakter haben und über eine gewisse Gestaltungshöhe verfügen. Geschützt sind beispielsweise literarische und musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke und wissenschaftliche Werke, ebenso Software.
Individuelles Urhebervertragsrecht
Im individuellen Urhebervertragsrecht werden durch Anwaltskanzlei JOHANNES vor allem Autoren, Fernsehsender und Filmproduktionen beraten. Dies schließt die Bearbeitung von Fragen zu Verwertungsgesellschaften ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die urheberrechtlichen Fragen im Softwarebereich.
Erstellung von Lizenzverträgen
Wir erstellen auch Lizenzverträge über die Nutzung der durch das Urheberrecht geschützten Rechte (Lizenzen Urheberrechte). Lassen Sie beispielsweise das Design Ihres Internetsauftritts entwerfen, sollten Sie sich auch die weitergehende Nutzung sichern lassen, um das Design für Werbemaßnahmen nutzen zu können. Gerne beraten wir in diesen Punkten auch Designer, Grafiker, Musiker und andere Urheber und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.