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Urheberrechtsschutz

Urheberrecht

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die individuellen Charakter haben und über eine gewisse Gestaltungshöhe verfügen. Geschützt sind beispielsweise literarische und musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke und wissenschaftliche Werke, ebenso Software.

Individuelles Urhebervertragsrecht

Im individuellen Urhebervertragsrecht werden durch Anwaltskanzlei JOHANNES vor allem Autoren, Fernsehsender und Filmproduktionen beraten. Dies schließt die Bearbeitung von Fragen zu Verwertungsgesellschaften ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die urheberrechtlichen Fragen im Softwarebereich.

Erstellung von Lizenzverträgen

Wir erstellen auch Lizenzverträge über die Nutzung der durch das Urheberrecht geschützten Rechte (Lizenzen Urheberrechte). Lassen Sie beispielsweise das Design Ihres Internetsauftritts entwerfen, sollten Sie sich auch die weitergehende Nutzung sichern lassen, um das Design für Werbemaßnahmen nutzen zu können. Gerne beraten wir in diesen Punkten auch Designer, Grafiker, Musiker und andere Urheber und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.

Urheberrecht und KI - AG München setzt klare Grenzen - Urteil vom 13.02.2026, 142 C 9786/25

Der Kläger erstellte mithilfe einer generativen KI drei Logos: einen Handschlag mit Glocke, einen Briefumschlag vor einem Säulengebäude sowie einen Laptop mit einem schwebenden Gesetzbuch. Diese Logos nutzte er auf seiner Webseite. Ein Bekannter des Klägers vervielfältigte die Logos ohne Zustimmung und verwendete sie auf seiner eigenen Webseite. Der Kläger sah sich als Urheber der Logos und forderte Unterlassung und Löschung.  

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Logos, die maßgeblich durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Grund: Es fehlt an einer hinreichenden menschlichen schöpferischen Leistung. 

KI-generierte Erzeugnisse vs. KI-assistierte Erzeugnisse 

Das Urteil verdeutlicht, dass zwischen KI-generierten Erzeugnissen und KI-assistierten Erzeugnissen zu unterscheiden ist. Während KI-generierte Erzeugnisse vollständig durch die KI erstellt werden, können KI-assistierte Erzeugnisse durch menschlichen Eingriff während oder nach der Generierung geprägt sein - und damit Werkcharakter haben. Ein urheberrechtlicher Schutz ist denkbar, wenn sich im Output auch gerade die Persönlichkeit des Nutzers widerspiegelt. Erforderlich ist daher eine menschlichschöpferische Einflussnahme auf die Gestaltung des konkreten Werkes selbst, etwa durch hinreichend individuelle Voreinstellungen bei der Programmierung des Entstehungsprozesses, so das Gericht. Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2026, 142 C 9786/25 

Rechtliche Unterstützung bei urheberrechtlichen Fragen

Der Schutz von geistigem Eigentum erfordert eine genaue Analyse und eine strategische Begleitung. Wenn Sie Fragen zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit Ihrer Erzeugnisse haben oder sich gegen die unzulässige Nachahmung Ihrer Leistungsergebnisse wehren möchten, steht Ihnen Anwaltskanzlei JOHANNES zur Seite.