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Schutzrecht

Lizenzen Software

 

Die Software stellt ein immaterielles Rechtsgut dar, das aufgrund seiner Vielschichtigkeit selten einer Lizenzierung mit einem einfachen, auf die Gestaltung der gewerblichen Schutzrechte beschränkten Software-Lizenzvertrag zugänglich ist.

Software-Lizenzierung

Anwaltskanzlei JOHANNES steht ihren Mandanten bei allen wichtigen Fragen der Software-Lizenzierung, wie die Übergabe der Software, Dokumentation, Rechteverteilung bei der Weiterentwicklung und Gewährleistung sowie Beendigungsmöglichkeit, beratend zur Seite.

Lizenzrecht

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

Lizenzverträge

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.

Schutzrecht

Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.

Markenrecherche

Eine Markenrecherche ist zwar in Deutschland nicht vorgeschrieben, sollte aber dennoch vor jeder Markenanmeldung durchgeführt werden. Im Rahmen einer Markenrecherche wird hinsichtlich der gewünschten Marke ermittelt, ob hierzu bereits eine identische oder ähnliche Marke für die gleichen oder ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen existiert. Besteht bereits eine fremde Marke, wäre die Anmeldung der neuen Marke wirkungslos.

Folge: Die Kosten der Markenanmeldung wären nutzlos aufgewendet. Darüber hinaus könnte der Inhaber der älteren Marke Abwehransprüche gegenüber dem Inhaber der jüngeren Marke geltend machen. Folge: Es drohen kostenintensive Auseinandersetzungen.

Markenrecht

Zu beachten ist, dass auch bei Internet-Präsentationen Markenrechte eine Rolle spielen. Die Verletzung fremder Marken ist häufig ein Grund für kostspielige Abmahnungen.

Mit anderen Worten: Die Markenrecherche ist ein unersetzbares Instrument, um etwaige Markenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Aber nicht nur. Sie können auch als Inspiration oder der Konkurrenzüberwachung dienen.

Pre-Check

Anwaltskanzlei JOHANNES bietet ihren Mandanten neben der Erstellung detaillierter Markenberichte auch einen kurzfristigen PRE-CHECK an, der auf Basis einer Vorab-Recherche nach älteren Rechten für einen schnellen Überblick über bereits bestehende identische und/oder ähnliche fremde Schutzrechte sorgt.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung in Sachen Markenrecherche und Markenanmeldung zur Verfügung.