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Geschäftsführerverträge

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen wichtigen Teilbereich der Tätigkeit der Anwaltskanzlei JOHANNES. 

Kündigungsschutzrecht

Schwerpunkte der Beratung liegen im Kündigungsschutzrecht, bei Restrukturierungsmaßnahmen sowie bei der Erstellung maßgeschneiderter Anstellungs- und Geschäftsführerverträge. Daneben berät die Kanzlei zu Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts

Kontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen

Die Einführung der Kontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen nach dem Recht der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" beispielsweise lässt seit dem Jahre 2002 leider kaum etwas beim alten. So sind nur wenige in älteren Anstellungsverträgen bisher enthaltene Ausschluss- und Vertragsstrafenregelungen noch wirksam. Die Kanzlei berät zudem zu Chancen und Risiken des Antidiskriminierungsgesetzes (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Vertretung in Arbeits- und Landesarbeitsgerichten

Neben der Beratung vertritt Anwaltskanzlei JOHANNES ihre Mandanten in Rechtsstreiten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Internationales Wirtschaftsrecht

 

Bei der Suche neuer Absatzmärkte stellen sich dem expandierenden Unternehmen eine Vielzahl rechtlicher Fragen: Soll der Vertrieb über eine eigene, zu gründende Auslandsgesellschaft, im Rahmen einer Auslagerung des Vertriebs an ein hierauf spezialisiertes Unternehmen unter Verwendung einer eigenen Tochterfirma, oder durch Anbindung an einen ausländischen Partner erfolgen? Wie sind Vertriebsverträge mit einem Kooperationspartner zu gestalten, wie Marken im Ausland zu schützen?

Strategischer Partner

Anwaltskanzlei JOHANNES steht ihren Mandanten bereits bei den strategischen Vorüberlegungen beratend zur Seite, berät in Fragen der zu wählenden Rechtsform, des Vertriebsrechts, des Markenschutzes, des Technologietransfers sowie der Handelsfinanzierung und gestaltet die erforderlichen Verträge. Im Bedarfsfall greift die Kanzlei auf ihr Netzwerk von Beziehungen mit hervorragenden ausländischen Anwaltskanzleien zurück, und koordiniert auftragsgemäß die Rechtsberatung.

Gründung einer Tochtergesellschaft

Ausländischen Unternehmen, die die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Deutschland planen, bietet die Kanzlei eine „step by Step“-Unterstützung von der Gründung einer Tochtergesellschaft, Erwerb eines Unternehmens oder Verpflichtung eines geeigneten Handelsvertreters, über den Erwerb von Immobilien oder Anmietung von Betriebsstätten, bis hin zur Ausgestaltung von Geschäftsführer- und Mitarbeiterverträgen sowie Beratung bei Werbemaßnahmen und im Vertriebsrecht.