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Designer - Urheberrechtsschutz für Werke der angewandten Kunst

Um Urheberrechtsschutz zu erlangen, war bei Werken der angewandten Kunst, soweit sie dem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind, bisher ein höherer Grad individueller Gestaltung notwendig, als bei Werken zweckfreier Kunst.

 

Zur angewandten Kunst zählt das Grafik-, Mode- und Industriedesign. Mit Blick auf die Reform des Geschmacksmusterrechts in 2004 stellt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.11.2013 fest, dass an die Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen zu stellen seien als bei Werken der zweckfreien Kunst (I ZR 143/12 – Geburtstagszug).

Urheberrecht, Urheberrechtsschutz, Geschmacksmusterschutz