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Urheberrecht

Lizenzen Urheberrechte

 

Lizenzverteilung

Die Einräumung eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechtes wird im Bereich des Urhebervertragsrechts im Wege der Lizenzverteilung vollzogen.

Unterscheidung der Lizenzen

Man unterscheidet die einfache von der ausschließlichen Lizenz. Bei einer einfachen Lizenz erhält der Berechtigte die Möglichkeit, neben anderen ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Berechtigten demgegenüber das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen.

Nutzungsrechte

Nicht selten entstehen urheberrechtliche Probleme dadurch, dass Nutzungsrechte stillschweigend abgetreten werden. Hat der Arbeitgeber beispielsweise ein berechtigtes Interesse an einer ungestörten Verwertung des im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werkes, sind ihm unter Umständen die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen, als er sie für seine betrieblichen oder dienstlichen Zwecke benötigt.

Urheber-Lizenzierung

Im Bereich der Urheber-Lizenzierung stellt Anwaltskanzlei JOHANNES sicher, dass alle wichtigen Fragen, je nach Konstellation auch aus dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Security und Vertragsrecht, im Interesse des Mandanten geklärt sind.

Lizenzrecht

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

Lizenzverträge

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.

Schutzrecht

Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.

Medienrecht

Der Begriff des Medienrechts umschreibt eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Neben dem Schutz der Persönlichkeitsrechte umfasst das Medienrecht die Rechtsgebiete Presserecht, Urheberrecht, Verlagsrecht, Musikrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Eventrecht, E-Commerce, Arbeitsrecht und Datenschutz. Die Digitalisierung der Medien hat nicht nur zu einer neuen Verbindung unter den  Medien geführt (Medienkonvergenz), sondern auch zu neuen Fragestellungen im deutschen und europäischen Recht.

Ungenehmigte Veröffentlichung

Werden etwa Fotos ungenehmigt veröffentlicht, unwahre Tatsachen über Einzelpersonen oder Unternehmen im Internet verbreitet, Unternehmen auf Bewertungsportalen falsch dargestellt, spielt das Medienrecht eine Rolle.  

Anwaltskanzlei JOHANNES berät Medien-und Wirtschaftsunternehmen, aber auch die von der Berichterstattung betroffenen Unternehmer zu Fragen des Äußerungsrechts und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.

Urheberrecht

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die individuellen Charakter haben und über eine gewisse Gestaltungshöhe verfügen. Geschützt sind beispielsweise literarische und musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke und wissenschaftliche Werke, ebenso Software.

Individuelles Urhebervertragsrecht

Im individuellen Urhebervertragsrecht werden durch Anwaltskanzlei JOHANNES vor allem Autoren, Fernsehsender und Filmproduktionen beraten. Dies schließt die Bearbeitung von Fragen zu Verwertungsgesellschaften ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die urheberrechtlichen Fragen im Softwarebereich.

Erstellung von Lizenzverträgen

Wir erstellen auch Lizenzverträge über die Nutzung der durch das Urheberrecht geschützten Rechte (Lizenzen Urheberrechte). Lassen Sie beispielsweise das Design Ihres Internetsauftritts entwerfen, sollten Sie sich auch die weitergehende Nutzung sichern lassen, um das Design für Werbemaßnahmen nutzen zu können. Gerne beraten wir in diesen Punkten auch Designer, Grafiker, Musiker und andere Urheber und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.

Urheberrecht - BGH stärkt Rechte der Fotografen und Museen - Fotos von gemeinfreien Kunstwerken (Reiss-Engelhorn-Museen)

 

Der Bundesgerichtshof macht in seiner Entscheidung vom 20.12.2018 deutlich, dass die Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke rechtswidrig sein kann (I ZR 104/17). 

Bei den Fotografien handelte es sich zum Teil um Aufnahmen aus einer Museumspublikation, die der Beklagte zuvor eingescannt hatte. Die übrigen Fotos hatte er bei einem Besuch im Museum angefertigt und in der Datenbank Wikimedia hochgeladen und öffentlich zum Abruf bereitgestellt. Sämtliche Fotos zeigen Kunstwerke aus der Sammlung des Museums, bei denen der Schutz des Urheberrechts abgelaufen war. 

Der BGH gab der Klage des Museums auf Unterlassung statt. Das Hochladen der eingescannten Bilder aus der Publikation verletzt das der Klägerin vom Fotografen übertragene Recht, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen, so der BGH. Die Fotografie eines Gemäldes genießt Lichtbildschutz: Bei ihrer Anfertigung habe  der "Fotograf Entscheidungen über eine Reihe von gestalterischen Umständen zu treffen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zählen." Deshalb erreichen solche Fotografien regelmäßig das für den Schutz erforderliche Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, so das Urteil. 

Mit der Anfertigung der eigenen Fotografien anlässlich eines Museumsbesuchs habe der Beklagte hingegen das im Museum geltende Fotografierverbot missachtet. 

Anwaltskanzlei JOHANNES berät Fotografen, Agenturen, Galeristen und Verlage in sämtlichen Fragen zur Lizenzierung von Fotorechten.